520. Ohne Vorlage eines Bauplanes (fAprmlichen AbriA) darf sarm Niemand einen wie immer Namen habenden Bau bei ... der innern Einrichtung des Baues, der HAphe der Etagen, Fenster und DAccher c. den Commissarien remittirt wird.
Title | : | Handbuch der im Gebiete der Baupolizei-Verwaltung und des Bau- resp. Nachbarn-Rechts bestehenden Gesetze und Verordnungen in Verbindung mit den Bestimmungen der Bau-Ordnungen der ehemaligen freien Reichs- und der größeren Städte Bayerns diesseits des Rheins |
Author | : | |
Publisher | : | - 1846 |
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